Unternehmen und Geschäftsleute sind nicht davor gefeit, in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden zu geraten oder Opfer von kriminellen Handlungen Dritter zu werden, seien es Wettbewerber, Raider-Attacken oder sogar die eigenen Mitarbeiter. In diesen Situationen ist schnelles und strategisch richtiges Handeln wichtig. Dabei hat die Abwehr sowohl strafrechtliche, als auch allgemein wirtschaftsrechtliche Aspekte einzubeziehen.

Mit einem interdisziplinären Team aus erfahrenen Strafrechtlern und wirtschaftsrechtlichen Anwälten sind wir in der Lage, Ihre persönlichen bzw. Unternehmensinteressen wirksam zu verteidigen. Dabei greifen unsere Strafrechtler auf eine hervorragende Kenntnis auch der inneren Abläufe von Strafverfolgungsbehörden zurück, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft erworben haben.

ANSPRECHPARTNER

Mykola Nychyporuk

Counsel, Ukraine