Wir beraten laufend in allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts, wobei wir typischerweise für den Arbeitgeber tätig werden. Wir beraten regelmäßig große, international tätige Unternehmen und kennen uns deshalb auch mit den internationalen Bezügen wie Entsendegestaltungen, Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsgenehmigungen bestens aus. Gemeinsam mit unseren Steuerrechtlern können wir unsere Beratung auch steuerlich abrunden.
KERNKOMPETENZEN**:**
- Gestaltung von Arbeitsverträgen mit dem Management, einschließlich der Entwicklung von flexiblen Gehaltskomponenten, Boni und Arbeitnehmeraktien
- Beratung und Begleitung bei Vorbereitung und Durchführung beim Wechsel des Managements, sowohl in arbeitsrechtlichen, als auch in gesellschaftsrechtlichen Fragen
- Beratung bei der Beschäftigung ausländischer Staatsbürger, Einholung von Genehmigungen für die Beschäftigung und den Aufenthalt von Ausländern
- Erstellung von Dokumentationen zu Personalfragen und Entwicklung von internen Richtlinien
- Vorbereitung von Tarifverträgen und Vertretung der Unternehmensinteressen in Tarifverhandlungen
- Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen zu Lohnabzügen, Gewährung von Darlehen, Auszahlung von Entschädigungen und Garantieleistungen für Arbeitnehmer
- Beilegung von Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts, sowohl außergerichtlich (Mediation), als auch auf dem Rechtsweg
- Strukturierung von Beschäftigungsabbau, sowohl bei Einstellung des Betriebs, als auch bei Reduzierung oder der Neuausrichtung des Betriebs
- Beratung in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung (Outsourcing, Outstaffing)
- Überprüfung von Arbeitsverträgen auf Einhaltung der geltenden Arbeitsgesetze
- Beratung zum Schutz personenbezogener Daten, Schutz und Zugang zu Informationen
- Prüfung der arbeitsrechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens im Vorfeld von Unternehmenskäufen