Der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht spielen im Wirtschaftsverkehr eine immer größere Bedeutung. Der Schutz von Patenten, Geschmacks- und Gebrauchsmustern, Erfindungen, Marken, Urheberrechten und anderen Gegenständen geistigen Eigentums ist für innovative Unternehmen so wichtig wie ein sicheres Grundbuch- und Katasterwesen. Da Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten aber häufig zunächst unbemerkt geschehen, ist der Schutz ungleich schwerer.
Wir helfen unseren Mandanten umfassend bei der Planung und der Umsetzung eines optimalen Schutzes ihrer gewerblichen Schutzrechte, angefangen bei der Eintragung von Marken, Patenten, Geschmacks- und Gebrauchsmustern, vor allem aber auch bei der Abwehr von illegalen Angriffen auf diese Rechte.

GEGENSTÄNDE UNSERER BERATUNG IM EINZELNEN

  • Markenrecht
    Wir unterstützen bei der Eintragung, Verlängerung und Erweiterung von Markenrechten in nationalen und internationalen Markenrechtsregistern und wir helfen, gegen Markenrechtsverletzungen außergerichtlich und gerichtlich vorzugehen;
  • Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster
    Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Patent- Geschmacks- und Gebrauchsmusteranmeldungen, gemeinsam mit erfahrenen Patentanwälten;
  • Lizenzvereinbarungen
    Wir strukturieren und entwerfen für unsere Mandanten Lizenzvereinbarungen zur Überlassung oder für den Erwerb von gewerblichen Schutzrechten und begleiten unsere Mandanten bei Auseinandersetzungen, sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich;
  • Unlauterer Wettbewerb
    Wir beraten unsere Mandanten im Hinblick auf Werbeaussagen, Marketingkonzepte und Produktbeschreibungen, um – unbeabsichtigte – Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht zu vermeiden. Dabei berücksichtigen wir auch das sich fortwährend entwickelnde Verbraucherschutzrecht;
  • Transaktionsbegleitung
    Regelmäßig spielen gewerbliche Schutzrechte auch bei Unternehmenstransaktionen eine wichtige Rolle. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Analyse von bestehenden Schutzrechten und ihrer sicheren Übertragung im Rahmen der Transaktion;
  • Interne Prozesse und Schulungen
    Gewerbliche Schutzrechte, vor allem Geschäftsgeheimnisse, unterliegen nicht nur Gefahren von außerhalb des Unternehmens, sondern es gibt auch Gefahren von innen, durch unbedachten oder ungeregelten Umgang mit wichtigen Unternehmensinformationen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, interne Prozesse so aufzusetzen und arbeitsrechtlich zu verankern, dass geistiges Eigentum des Unternehmens bestmöglich geschützt ist und wir bieten Schulungen an, um bei den Mitarbeitern die erforderliche Sensibilität aufzubauen und aufrechtzuerhalten.

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